Abzocke im Internet

Abzocke im Internet

Sollte bei euch etwa eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten gelegen haben, in der euren Eltern mitgeteilt wird, dass ihr ein Abonnement (meistens Summe um 100 €) abgeschlossen habt und ihr könnt euch an nichts erinnern? Dann solltet ihr auf jeden Fall auf dieses Schreiben reagieren und per Einschreiben Widerspruch einlegen. Dazu verwendet ihr den Musterbrief der Verbraucherzentrale. Auf der Seite "Checked for you" der Verbraucherzentrale findet ihr entsprechende HInweise, wie ihr in einem solchen Fall reagieren solltet.

Folgende Informationen findet ihr auf der Homepage der Verbraucherzentrale, ebenso wie den Link zu einem entsprechenden Musterbrief:

"Musterbrief für Online-Abzocke

Wer Opfer fiesen Online-Nepps geworden ist, weil er für fragwürdige Lebenserwartungs- oder Intelligenztests plötzlich viel Geld zahlen soll, reagiert am besten mit einem sachlichen und coolen Antwortschreiben. Bei uns findet ihr dafür eine hilfreiche Mustervorlage.

Besonders Jugendliche sind schon vielfach drauf reingefallen: Abzocke bei Internetseiten, die Tattoovorlagen, SMS-Versand, Intelligenztests oder werweißwas anbieten. Was wie eine einfache Anmeldung aussieht, führt hinterher zu einer Rechnung - wir haben schon darüber berichtet und gewarnt.

Wer dann die richtige Antwort auf solche Forderungen sucht, tut sich verständlicherweise meistens schwer: Was schreibe ich denen? Wie formuliert man das am besten? Aber don’t worry, genau deshalb haben wir jetzt ein Musterschreiben für euch. Der enthält zwei Varianten: Bei Minderjährigen ist in der Regel der erste Teil des Briefes die bessere Wahl, bei allen anderen der zweite. Ansonsten muss man nur noch Datum, richtige Summe und Namen bzw. Adresse einsetzen. Besonders, wenn man noch unter 18 Jahren ist, empfehlen wir, das mit den Eltern gemeinsam durchzugehen. " Ende des Zitates

Quelle: www.checked4you.de

Hier geht es zum Musterbrief der Verbraucherzentrale

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen BMW gewonnen

 

Rufen Sie unter 0900 – xxx zurück, warten Sie in unserer Schleife, geben Sie uns ihr Geld!

 

500_banner_breitimg_0459.jpg

Neheim. Am 19.02.2010 hatte die Klasse 10 c die Gelegenheit ihre Fragen zum Thema Internet- und Handyabzocke mithilfe von Frau Golly in der Verbraucherzentrale in der Burgstraße 5 zu klären. Bei einer Umfrage innerhalb der Klasse hatten mehr als 50 % der Schüler in den vergangenen Tagen einen Anruf erhalten, in dem sie zum Gewinn eines nagelneuen BMWs beglückwunscht wurden und die Aufforderung erhielten, unter einer angegebenen Rufnummer zurückzurufen. Frau Golly berichtete, dass mehrere Verbraucher aufgrund ebendieses Anrufes die Verbraucherzentrale bereits angesprochen hatten und klärte darüber auf, dass ein Rückruf auf eine kostenpflichtige Nummer dem Verbraucher oft sehr teuer zu stehen kommt. So sei es üblich, den Anrufer in der Warteschleife warten zu lassen und ihn so um sein Geld zu bringen. In der vergangenen Woche hatte eine ältere Dame die Verbraucherzentrale aufgesucht, die mehr als 18 Verträge mit unseriösen Gewinnspielunternehmen abgeschlossen hatte. Für jeden einzelnen Vertrag waren ihr zwischen 49 und 69 Euro abgebucht worden.

Eckhard Uhlenberg, Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, und Klaus Kaiser stellten sich den Fragen der verunsicherten Schüler, die teilweise schon Erfahrungen mit Internetabzocke gemacht hatten.

Der schicke BMW, der in der Fußgängerzone steht, ist zum Gewinn ausgeschrieben, natürlich mache ich bei diesem Gewinnspiel mit, gebe meine vollständige Adresse und email an und werfe die Karte in die dafür vorgesehene Box. Vielleicht habe ich ja dieses Mal Glück, und sitze nächste Woche selbst in diesem schicken Fahrzeug.

Doch was passiert mit den abgegebenen Daten, die ich leichtfertig weitergegeben habe? Möglicherweise habe ich an einem unseriösen Gewinnspiel teilgenommen? Derjenige, dem der schicke Wagen gehört, nimmt meine Daten und verkauft sie an Gewinnspielunternehmen weiter, und stellt in der nächsten Fußgängerzone das nächstgrößere Modell auf, weil ich ihn ohne es zu wissen finanziell unterstütze. Möglicherweise stand in dem Kleingedruckten auch, dass ich einen Vertrag bzw. ein Abonnement mit diesem Gewinnspielunternehmen eingegangen bin und jetzt werden erste Gebühren fällig. Es wird nicht lange dauern, bis die ersten Rechnungen in meinem Briefkasten liegen. Wie muss ich in diesem Fall reagieren? Das ist die Frage, die Frau Golly mir beantwortet: „Es macht keinen Sinn, den Brief einfach wegzulegen. Suchen Sie in diesem Fall die Verbraucherzentrale auf, dort gibt es Musterschreiben, wie man aus einem solchen Fall wieder herauskommt. Vermeiden Sie die Teilnahme an einem Gewinnspiel, der nur dem Datenklau dient.“

Bin ich denn jetzt einen Vertrag mit dem Besitzer des schicken Sportwagens eingegangen?

Wir erfahren, dass schon der Milch- und Brötchenkauf ein Vertrag ist. Es wird ein Angebot vom Verkäufer gemacht und der Kunde kauft. Ein Vertrag liegt vor, wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt und ist auch ohne Unterschrift gültig. „Nicht alle Verträge kann man rückgängig machen“, so Frau Golly, „leider ist eine Rückabwicklung nur in wenigen Fällen möglich. Wenn ein Händler die Ware zurücknimmt, dann geschieht das aus Kulanz. Anders ist das bei Fernabsatzgeschäften, wenn man etwas über das Internet bestellt. Man sollte grundsätzlich nicht per Vorkasse zahlen, da getätigte Überweisungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Hat man jedoch eine Einzugsermächtigung erteilt, kann man die Bank beauftragen, das Geld zurückzuholen.“
So habe nun ich dazugelernt, schließlich habe ich erst am vergangenen Sonntag die von mir bei xxxxx.de bestellten T-Shirts per Vorkasse bezahlt und warte seither auf meine Bestellung. Auch Geschäfte, die über das Auktionshaus ebay laufen, werden überlicherweise per Vorkasse bezahlt und so hat der Kunde keine Möglichkeit, sein Geld zurückzuverlangen.

Wann kann ich ein Geschäft widerrufen?

Für Haustürgeschäfte und Verträge, die man in der Fußgängerzone oder im Einkaufszentrum macht, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Unterschriftsgebung. Geschäftsfähig ist man aber auch erst ab dem 18. Lebensjahr. Zwischen 7 und 18 Jahren gilt man als eingeschränkt geschäftsfähig. Die Schuhe des nicht geschäftsfähigen Kindes, das ohne das Wissen seiner Eltern bspw. Sportschuhe für über 200 € kauft, können von den Erziehungsberechtigten umgetauscht werden. Wie sieht es aber mit den Klingeltönen aus, die mein Kind per sms bestellt hat? So genannte wiederkehrende Forderungen dürfen von Erziehungsberechtigten jederzeit rückgängig gemacht werden. Probleme gibt es möglicherweise, wenn der Handyvertrag über die Erziehungsberechtigten abgeschlossen wurde.

Kostenfalle Handy?

Ich habe einen Vertrag für 10 Euro monatlich abgeschlossen, bei dem jede SMS 0,19 € kostet. Wie teuer wird das in zwei Jahren? Auch diese Frage wurde in der Verbraucherzentrale beantwortet. In zwei Jahren fallen dann nämlich Kosten in Höhe von 1032 € an.

„Hi meine Prinzessin, ich find dich supersüß. Meld dich schnell wieder. Du fehlst mir sehr.“


Mit solchen Texten lässt sich scheinbar auch sehr viel Geld verdienen. Ist das derjenige, dem ich gestern meine Mobilnummer gegeben habe? Obwohl die Rufnummer unterdrückt ist, kann ich zurückrufen. Ein Anruf, der mich teuer zu stehen kommen kann und an den möglicherweise auch ein Abonnement gekoppelt ist.

Internetabzocke

Gewarnt wurden wir auch vor der Seite XYdownload. Im ganz klein Gedruckten steht bei XYdownload, dass man einem zweijährigen Abonnement mit monatlichen Kosten in Höhe von 8 € zustimmt. Sind die AGBs bestätigt, ist es umständlich, das Abonnement wieder zu kündigen. Sollten Minderjährige das Abonnement unter Vortäuschung von Volljährigkeit abgeschlossen haben, können die Eltern den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden und diesen als Einschreiben mit Rückschein an die Firma zurücksenden. Musterbriefe für Volljährige sind ebenfalls auf der Homepage der Verbraucherzentrale zu finden.
Wie sieht es aber aus, wenn andere meine persönlichen Daten kennen, weil ich sie bspw. in ICQ oder Schüler VZ angegeben habe, und mich nun die erste Rechnung erreicht?

„Dann sollte der Verbraucher den Vertrag bestreiten, es gilt das Fernabsatzgeschäft. Eine Email, die über die Kosten belehrt muss innerhalb von 14 Tagen mittels eines Einschreibens mit Rückschein widerrufen werden“, so Golly, „insgesamt sollte man einmal nachweislich reagieren und dann nichts mehr unternehmen. Bei weiteren Fragen hilft aber immer auch der Besuch der Verbraucherzentrale.“

Was haben wir insgesamt durch unseren Besuch in der Verbraucherzentrale gelernt?

  • Auf die persönliche Ansprache bei Haustürgeschäften und in einer Fußgängerzone sollte nicht reagiert werden, man sollte auf keinen Fall persönliche Daten weitergeben oder Verträge unterschreiben, ohne das Kleingedruckte zuvor gelesen zu haben. Ebenfalls sollte man sich nicht unter (zeitlichen) Druck setzen lassen.
  • Die 30 000 Euro, die mir per Telefon angekündigt wurden, wenn ich zurückrufe, sind auf dem Konto des Anbieters und werden mich niemals erreichen.
  • Wenn ich keine Lust habe die AGBs zu lesen, dann unterschreibe ich auch keinen Vertrag.
  • Und was hat es mit dem Taschengeldparagraphen §110 BGB auf sich?
  • Ich zahle nicht mehr per Vorkasse, sondern stelle eine Einzugsermächtigung aus.


Und nun warte ich darauf, dass meine T-Shirts endlich kommen …

Der Rest ist Hausaufgabe ...

 

Den Musterbrief der Verbraucherzentrale findet ihr hier.

Zusätzliche Informationen